
Werbung mit DIALOGPOST verschicken: Das sind Ihre Möglichkeiten
Veröffentlicht am 19.01.2021
Seit Januar 2020 gibt es bei der Deutschen Post neue Vorschriften für personalisierte Mailings. Ab sofort dürfen Sie nur noch Sendungen mit werblichen Inhalten als DIALOGPOST zustellen lassen. Aber was bedeutet das genau? Für welche Arten von Werbung können Sie den DIALOGPOST-Versand bei FYLERALARM nutzen? Und in welchen Fällen ist ein Versand nur per Briefpost möglich? Diese Fragen klären wir hier.
Vorgaben für den DIALOGPOST-Versand im Überblick
Der Begriff „werbliche Inhalte“ bietet zunächst einigen Spielraum für Interpretation. Sendungen zählen demzufolge als „Werbung“, wenn die Inhalte:
- darauf abzielen, Kunden oder Mitglieder zu gewinnen bzw. zu binden
- dazu motivieren, Produkte oder Dienstleistungen zu kaufen bzw. zu nutzen
- kostenlose Angebote oder spezielle Informationen liefern, um Unternehmen, Marken, Produkte oder Personen positiv darzustellen
Dabei reicht es völlig aus, wenn Sie eins der genannten Kriterien erfüllen. Die entscheidende Frage lautet immer: Ist Werbung der Hauptzweck Ihrer DIALOGPOST-Sendung? Wenn Ihr Mailing beispielsweise dazu dient, ein Produkt zu verkaufen, können Sie natürlich noch weitere Mitteilungen beifügen. Wenn sich der Hauptzweck allerdings auf allgemeine oder persönliche Informationen beschränkt, gilt eine Sendung als nicht-werblich. Solche Inhalte können Sie nur als normale Briefpost verschicken. In der folgenden Übersicht haben wir noch einmal die wichtigsten Beispiele für werbliche und nicht-werbliche Sendungsanlässe zusammengefasst.

In der folgenden Übersicht geben wir einen Überblick über werbliche und nicht-werbliche Sendungsanlässe.
Inhalte, die Sie als DIALOGPOST versenden können
- Ausschließlich werbliche Inhalte versenden, die der Gewinnung und Bindung von Kunden und Mitgliedern dienen oder zum Kauf oder zur Nutzung von Produkten und Dienstleistungen motivieren.
- Kostenlose Angebote und spezielle Informationen, die der positiven Darstellung z. B. von Unternehmen, Marken, Produkten oder Personen dienen, dürfen Sie auch kostenlose Proben oder Werbeartikel beilegen.
Der Versand von Verkaufswaren und sonstigen Sendungen mit nicht-werblichem Inhalt ist mit diesem Produkt nicht möglich.
Unsere Produkte für DIALOGPOST-Mailings
Nicht-werbliche Inhalte, die Sie als Briefpost versenden können
- Verkaufswaren
- Zahlungsaufforderungen (z.B. Rechnungen, Mahnungen)
- Sendungen mit nicht-werblichem Inhalt
DIALOGPOST für Werbung nutzen: So gestalten Sie Inhalte richtig
Nun kennen Sie also die formalen Vorgaben für ein personalisiertes Mailing. Damit allein ist die Arbeit aber noch nicht getan. Im nächsten Schritt geht es daran, Ihre Inhalte passgenau auf Ihre Zielgruppe abzustimmen. Schließlich soll die Werbung, die Sie per DIALOGPOST verschicken, auch die gewünschte Wirkung erzielen. Welche Art von Mailing den meisten Erfolg bringt, hängt von verschiedensten Faktoren ab. Darunter gibt es allerdings einige Faustregeln, die Sie immer im Kopf behalten sollten:
Messbarkeit
Stellen Sie sicher, dass Sie die Wirkung Ihrer Werbesendungen regelmäßig überprüfen können. Hierfür haben sich insbesondere QR-Codes und Landingpages auf der eigenen Website bewährt. Je öfter Ihre Codes genutzt bzw. Ihre Seiten aufgerufen werden, desto besser ist die Erfolgsrate Ihrer Print-Mailings.
Konkrete Angebote
Grundsätzlich dient DIALOGPOST dazu, mit werblichen Inhalten auf das eigene Unternehmen bzw. die eigene Marke aufmerksam zu machen. Damit dies tatsächlich Ihren Umsatz steigert, sollten Sie Ihre Angebote so spezifisch wie möglich formulieren. Egal ob Selfmailer, Postkarten-Mailing oder kuvertiertes Mailing – aus Ihrer DIALOGPOST muss klar hervorgehen, welche Vorteile Ihr Produkt bzw. Service bietet. Beispielsweise können Sie mit Rabatt-Codes, Gratisproben oder kostenlosen Zusatzleistungen (Express-Versand o.Ä.) Pluspunkte gewinnen.
Call-to-Action
Ein essenzieller Bestandteil von Werbung (sei es über DIALOGPOST oder andere Kanäle) ist der Aufruf zu einer bestimmten Handlung. Dieser sog. Call-to-Action muss sich nicht immer direkt auf einen Kaufabschluss beziehen. Genauso können Sie Kunden dazu auffordern, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, sich auf einem Online-Portal zu registrieren oder einen Gutschein einzulösen. Dazu ist auch ein zeitliches Limit empfehlenswert: Wenn Sie Werbesendungen mit Rabatt-Codes per Post verschicken, können Sie die Gültigkeit zum Beispiel auf zwei Wochen begrenzen.
