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FAQ – POSTWURFSPEZIAL mit FLYERALARM

Allgemeines Bestellung Druck Versand

Allgemeines zu POSTWURFSPEZIAL

Wie viel kostet POSTWURFSPEZIAL?

Alle Informationen zu Preisen und ihrer Zusammensetzung finden Sie hier.


Was ist eine Teiladressierung?

„Teiladressiert“ bedeutet, dass Sie Ihre Mailings an eine bestimmte Gruppe von Haushalten verschicken. Die Haushalte können Sie nach verschiedenen demographischen Kriterien auswählen – darunter Wohnort, Alter oder Konsumverhalten. Auf der Sendung steht dann eine individualisierte Ansprache wie „An die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses …“. Der Text für diese Ansprache ist frei wählbar.

Die vollständige Anschrift könnte beispielsweise so aussehen:

An alle Fußball-Fans
Musterstr. 1
12345 Musterhausen


Welche Selektionskriterien kann ich mit POSTWURFSPEZIAL festlegen?

Die Zielgruppe für Ihre POSTWURFSPEZIAL-Sendungen können Sie nach folgenden Selektionskriterien eingrenzen:

  • Kaufkraft
  • Anteil von Single- bzw. Familienhaushalten im Gebäude
  • Eigentumsquote im Straßenabschnitt
  • Überwiegendes Geschlecht im Gebäude
  • Mittleres Alter auf Gebäudeebene
  • Gebäudetyp
  • Baujahr
  • Gartengröße

Muss ich rechtliche Vorgaben beachten, wenn ich postalische Mailings verschicke?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen. Insbesondere für E-Mail-Marketing gelten strenge Vorschriften: Um Werbesendungen wie Newsletter zu verschicken, brauchen Sie zunächst die ausdrückliche Zustimmung Ihrer Kundinnen und Kunden (z. B. per Double-Opt-In). Bei postalischer Werbung wie Briefen, Postkarten oder Flyern sieht die Rechtslage etwas anders aus:

  • Sie können Mailings verschicken, ohne vorab die Zustimmung der einzelnen Haushalte einzuholen.
  • Empfängerinnen und Empfänger sind jedoch berechtigt, Ihrer Sendung nachträglich zu widersprechen.

Sollte jemand von diesem Recht Gebrauch machen, müssen sie die entsprechende Adresse mit einem Sperrvermerk versehen. Ansonsten droht eine Geldstrafe, falls sie die Adresse nach dem Widerspruch erneut anschreiben. Wenn eine Person die Löschung ihrer Daten beantragt, müssen Sie diesem Antrag nachkommen.

Laut DSGVO müssen Kundinnen und Kunden die Möglichkeit haben, einem Mailing „ohne unzumutbare Belastung“ zu widersprechen. Um dieser Vorschrift gerecht zu werden, empfehlen wir beispielsweise folgende Formulierung als Hinweis für Ihre Kundschaft:

„Wenn Sie keine weiteren Werbeschreiben der „Musterfirma GmbH“ wünschen, können Sie von Ihrem Widerspruchsrecht (§ 28 Abs. 4 Satz 1 BDSG) Gebrauch machen. Richten Sie Ihren Widerspruch an die Musterfirma GmbH, Musterallee 123, 98765 Musterstadt, Fax: 0123/456789.“

Weitere Informationen zum Thema Widerspruchsrecht finden Sie auch im FLYERALARM Blog.


Bestellung

Welche Formate kann ich für POSTWURFSPEZIAL verwenden?

Alle Informationen zu möglichen Formaten und Preisen finden Sie hier.


Kann ich eine eigene Anrede für meine POSTWURFSPEZIAL-Sendungen wählen?

POSTWURFSPEZIAL-Mailings sind teiladressiert. Das bedeutet, dass Sie den Ansprachetext der Sendung auf Wunsch individualisieren können. Dabei gelten folgende Vorgaben:
  • Der Ansprachetext umfasst maximal 87 Zeichen (inkl. Leerzeichen) und kann zweizeilig sein.
  • Mögliche Formulierungen für einen Ansprachetext wären beispielsweise: „An die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses …“, „An alle, die jetzt Energie sparen wollen“ oder „Für Sie persönlich“.
  • Alle genannten Angaben bilden zusammen die Teilanschrift.
  • Für die gesamte Teilanschrift verwenden Sie bitte ausschließlich lateinische Schriftzeichen und arabische Ziffern.

Gibt es abgesehen von den gängigen Selektionskriterien noch weitere Möglichkeiten, meine Zielgruppe auszuwählen?

Bei FLYERALARM Mailings setzen wir gerne POSTWURFSPEZIAL-Aufträge mit besonderen Anforderungen um. Schicken Sie uns dazu einfach eine individuelle Anfrage über unser Kontaktformular.


Druck

Wie muss meine POSTWURFSPEZIAL-Sendung gestaltet sein?

Damit Ihre Sendung mit der Deutschen Post verschickt werden kann, muss sie den Vorgaben auf dem Produktdatenblatt entsprechen. Zudem muss die Sendung voll automationsfähig sein. Mehr Informationen hierzu finden Sie in der Infobroschüre der Deutschen Post.


Welche Druckvorgaben muss ich bei POSTWURFSPEZIAL beachten?

POSTWURFSPEZIAL-Mailings sind teiladressiert. Das bedeutet, dass Sie den Ansprachetext der Sendung auf Wunsch individualisieren können. Dabei gelten folgende Vorgaben:
  •  Der Ansprachetext umfasst maximal 87 Zeichen (inkl. Leerzeichen) und kann zweizeilig sein.
  • Mögliche Formulierungen für einen Ansprachetext wären beispielsweise: „An die Bewohner des Hauses …“, „An alle, die jetzt Energie sparen wollen“ oder „Für Sie persönlich“.
  • Alle genannten Angaben bilden zusammen die Teilanschrift.
  • Für die gesamte Teilanschrift verwenden Sie bitte ausschließlich lateinische Schriftzeichen und arabische Ziffern.

Versand

Wie hoch ist die Mindestauflage bei POSTWURFSPEZIAL?

  • Mit POSTWURFSPEZIAL EASY können Sie Kleinmengen ab 5.000 Sendungen verschicken, wobei die Deutsche Post einen Zuschlag von 0,05 € pro Sendung berechnet.
  • Für Aufträge ohne Zuschlag liegt die Mindestauflage bei 20.000 Sendungen pro Bestellung.
  • Der Mindestauftragswert beträgt 250,00 €.

Mit welcher Vorlaufzeit muss ich bei POSTWURFSPEZIAL rechnen?

Die Vorlaufzeit für Ihre Sendungen hängt vom gewählten Druckprodukt und der gewünschten Auflage ab. Als groben Richtwert können Sie mit etwa 10 bis 12 Werktagen bei Standardformaten rechnen. Bitte beachten Sie, dass die Vorlaufzeit je nach Mailingart und Konfiguration variiert.


Wer erhält meine POSTWURFSPEZIAL-Sendungen?

Ihre Sendungen werden an alle selektierten Privathaushalte geschickt. Firmen, Werbeverweigernde und Postfächer sind dabei ausgeschlossen. Die Adressliste wird von der Deutschen Post bereitgestellt.


Wie lange ist der Verteilungszeitraum?

POSTWURFSPEZIAL-Sendungen werden in der Regel innerhalb von 4 Werktagen (plus Einlieferungstag) zwischen Dienstag und Samstag zugestellt. Bitte beachten Sie: Bei dem angegebenen Verteilungszeitraum handelt es sich immer um ein Qualitätsziel und keine verbindliche Laufzeitzusage seitens der Deutschen Post.


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