Der Rundum-Service für Ihre Werbesendungen Flyeralarm

 

Wahlwerbung auf dem Postweg? So erreichen Sie Ihre Wähler*innen

Veröffentlicht am 21.01.2021

Marketing spielt nicht nur in der freien Wirtschaft eine zentrale Rolle. Auch in der Politik müssen sich Parteien und Kandidaten erfolgreich „vermarkten“, um Stimmen zu gewinnen. Egal ob auf lokaler oder Bundesebene – jede politische Kampagne will sorgfältig geplant sein.

  • Aber welche Art von Wahlwerbung hat die besten Erfolgschancen?
  • Wie sprechen Sie Ihre Zielgruppen an?
  • Und welche Werbemittel erlaubt eigentlich das Gesetz?

 

Antworten auf solche und ähnliche Fragen finden Sie in diesem Beitrag: Wir erklären, warum sich gerade Mailings im Wahlkampf lohnen und worauf Sie dabei unbedingt achten sollten.

Jetzt passendes Mailing finden

 
 

Gesetzliche Vorschriften zur Wahlwerbung

 

In Deutschland gibt es zwar kein Gesetz, welches explizite Regelungen für politisch motivierte Werbemaßnahmen festschreibt. Dass Politiker*innen im Rahmen ihrer Kampagnen werben dürfen, lässt sich aber aus dem Grundgesetz ableiten:

  • 5 Abs. 1 GG (Pressefreiheit)
  • 5 Abs. 3 (Kunstfreiheit)
  • 21 (Parteienprivileg)

Soweit, so gut – im Einzelnen gibt es allerdings viele weitere Vorschriften zu beachten. Beispielsweise dürfen Sie an öffentlichen Plätzen keine Plakate aufhängen oder Infostände aufstellen, ohne vorher eine Genehmigung der Stadt bzw. Gemeinde einzuholen. Besonders interessant ist hier die Frage: Welche Formen der Wahlwerbung sind überhaupt gestattet? Oder mit anderen Worten: Auf welchen Wegen dürfen Sie Ihre Wähler ansprechen? Einen kurzen Überblick zu Werbemaßnahmen und ihrer Zulässigkeit bei politischen Kampagnen bietet die folgende Tabelle:

 

Werbemaßnahme

 

zulässig für Wahlwerbung

Kontaktaufnahme per Telefon

nein

Anschreiben per E-Mail

nein

Anzeigen auf Facebook

ja

Werbespots in TV und Radio

ja

Anschreiben per Post

ja

Flyer & Plakate

ja

 

 

Es wird also schnell deutlich, dass Printmedien auch im digitalen Zeitalter ein essenzielles Marketing-Tool darstellen. Das gilt insbesondere, wenn Sie Wähler*innen persönlich ansprechen möchten: Wahlwerbung per Telefon oder E-Mail ist nämlich ohne vorherige Einwilligung verboten. Anders sieht es dagegen bei der postalischen Kontaktaufnahme aus: Für Partei- bzw. Wahlwerbung im Briefkasten brauchen Sie keine gesonderte Einwilligung der Empfänger*innen. Somit können Sie auf diesem Weg bestimmte Wählergruppen direkt und flächendeckend erreichen.

 
 

Persönliche Wahlwerbung durch Mailing: Alle Optionen & ihre Vorteile

Wahlwerbung mit POSTAKTUELL

 

Unadressierte Mailings liefert die Deutsche Post über den Service POSTAKTUELL (früher Postwurfsendung). Das funktioniert folgendermaßen:

  • Sie legen das Verteilgebiet für Ihre Wahlwerbung fest.
  • Die Eingrenzung kann entweder nach PLZ oder nach Umkreis erfolgen.
  • Ihre Mailings werden an alle relevanten Haushalte* im gewünschten Verteilgebiet zugestellt.

Mit dieser Methode können Sie schnell und einfach möglichst viele Adressen in Ihrem Wirkungskreis anschreiben: Maximale Reichweite bei minimalem Aufwand.

* Wahlwerbung darf nicht an Briefkästen mit dem Hinweis „Keine Werbung“ zugestellt werden.

Wahlwerbung mit POSTWURFSPEZIAL

 

Teiladressierte Mailings sind ein bewährtes Mittel, um bestimmte Wählergruppen anzusprechen. Solche Werbesendungen verschickt die Deutsche Post als POSTWURFSPEZIAL mit folgenden Angaben:

  • Anrede (ohne Namen)
  • Straße und Hausnr.
  • PLZ und Ort

In diesem Fall wählen Sie Adressen nicht nur nach geografischen Einzugsgebieten aus. Darüber hinaus können Sie auch demografische Selektionskriterien der Deutschen Post nutzen. Hierzu gehören in erster Linie:

  • Geschlecht
  • Alter
  • Kaufkraft
  • Familien- oder Single-Haushalt

Die Möglichkeit, Mailings zielgruppenspezifisch auszurichten, ist besonders bei Wahlwerbung von Bedeutung. Je nach Partei bzw. Kampagne lassen sich POSTWURFSPEZIAL-Sendungen exakt auf potenzielle Wähler*innen eingrenzen.

 
 

Tipp: Wenn Sie kreative Ideen für Ihr Mailing haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Umsetzung. Für mehr Informationen zu individuellen Anfertigungen (z. B. alternative Druckprodukte, Sonderformate, Beilage von Werbeartikeln) wenden Sie sich einfach an unser Support-Team: info@flyeralarm-mailings.com. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 
 

Wahlwerbung mit DIALOGPOST

Adressierte bzw. personalisierte Mailings (bei der Deutschen Post als verfügbar) bieten einen klaren Vorteil: Sie enthalten den vollständigen Namen der Empfänger*innen. Dadurch haben Sie die besten Chancen, dass Ihre Briefe schnell geöffnet und gelesen werden. Bleibt nur die Frage: Wie kommen Sie an passende Adressen, um Wahlwerbung als DIALOGPOST zu verschicken? Im Idealfall haben Sie diese bereits über Gewinnspiele, Newsletter-Eintragungen, Informationsstände und Ähnliches gesammelt.

Alternativ können Sie allerdings auch über die Meldebehörde Adressen für Ihr Mailing beschaffen.

 

Hierzu heißt es in § 50 Abs. 1 BMG:

„Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.“

Kurz gesagt bedeutet das: Sie dürfen bis zu sechs Monate vor der Wahl persönliche Daten von Wahlberechtigten aus dem Melderegister einholen und für Ihre Wahlwerbung nutzen. Dies gilt für alle Daten, die in § 44 Abs. 1 aufgelistet werden:

  • Vorname und Familienname
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschrift

Zudem können Sie die Daten nach Altersgruppen filtern lassen, um beispielsweise Adressen von Wahlberechtigten zwischen 18 und 25 Jahren zu erhalten. Als Voraussetzung für solche Auskünfte fordert die Meldebehörde eine schriftliche Erklärung, dass Sie die Daten

  • ausschließlich für Wahlwerbung verwenden und
  • in spätestens vier Wochen nach der Wahl vernichten.

 

Schon gewusst? Seit Januar dürfen Sie nur noch Werbung als DIALOGPOST verschicken. Laut den Definitionskriterien der Deutschen Post gelten Inhalte als „werblich“, wenn sie dazu dienen, Mitglieder zu gewinnen oder Personen positiv darzustellen. Dementsprechend können Sie den DIALOGPOST-Service auch weiterhin für politische Image- und Parteienwerbung nutzen.

 

 
 

 
 

Wahlwerbung mit Gehalt: Ideen & Tipps für Ihr Mailing

Nachdem Sie das Verteilgebiet und Ihre Zielgruppe ausgewählt haben, geht es im nächsten Schritt an die Gestaltung. Wie so oft steckt hier der Teufel im Detail: Nicht nur inhaltliche, sondern auch sprachliche und visuelle Feinheiten können letzten Endes einen großen Unterschied machen. Überlegen Sie also gut, wie Sie die Message Ihrer Wahlwerbung kommunizieren. Dabei gelten die gleichen Grundsätze wie beim kommerziellen Marketing:

  • Drucken Sie Ihr Mailing in einem Corporate Design, das Wähler*innen sofort mit Ihrer Partei in Verbindung bringen.
  • Nutzen Sie Storytelling als Mittel, um Wähler*innen auf persönlicher Ebene anzusprechen.
  • Verwenden Sie einfache, prägnante Wendungen, die leicht im Gedächtnis bleiben.
  • Ergänzen Sie Ihre Texte durch aussagekräftige Bilder, die positive Emotionen hervorrufen.

Insgesamt sollten Sie über alle Kanäle hinweg eine eindeutige, konsistente Botschaft vermitteln. Von Social Media bis hin zu Print-Mailings muss aus Ihrer Wahlwerbung klar hervorgehen, für welche Werte Sie stehen. Denn langfristig haben Werbemittel nur dann Erfolg, wenn sich Ihre Zielgruppe auch mit der Idee dahinter identifizieren kann.

 

 

 


Zurück zur Übersicht


Noch mehr Marketing-Wissen, hilfreiche Tutorials und Inspiration aus der Welt der Werbemittel finden Sie auch im FLYERALARM Blog.
© Copyright - FLYERALARM GmbH
Kontakt | AGB | Impressum |Datenschutz | Cookie-Einstellungen | Cookie-Richtlinie | Verpackungen